Ab dem 1. März 2010 tritt eine weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft: Für Anrufe auf 01805-Nummern aus den Mobilfunknetzen gilt von nun an eine Preisobergrenze von 0,42 Euro pro Minute. Darauf muss auch im Gebührenhinweis in der Bewerbung der Nummer hingewiesen werden.
Der neue Preishinweis lautet also z.B. folgendermaßen:
„Der Anruf kostet 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min.“
Gefunden bei Akte Abmahnung.
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