Um Abmahnungen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, muss jeder Diensteanbieter eines Telemediendienstes (d.h. vereinfacht gesagt, praktisch jeder Website) ein Impressum mit bestimmten Bestandteilen zum Abruf bereithalten.
Basierend auf den Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz hier einmal kurz zusammengefasst die Pflichtbestandteile des Impressums einer Website:
Grundangaben für natürliche Personen
- Familienname
- Vorname
- Vollständige ladungsfähige Postanschrift
- Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon)
Grundangaben für juristische Personen
- Firmenname
- Anschrift der Hauptniederlassung
- Vertretungsberechtigter
- Kontaktinformationen (E-Mail, Telefon)
Zusätzliche Pflichtangaben
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
- Register und Registernummer, sofern vorhanden (Handes-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister)
- Für genehmigungspflichtige Gewerbe: Zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. für Makler, Gastronomiebetriebe, Bauträger)
Für reglementierte Berufe (z.B. freie Berufe, Gesundheitshandwerke):
- Kammer
- Gesetzliche Berufsbezeichnung
- Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
Die vollständigen und ausführlichen Ratschläge des Bundesministeriums der Justiz sind im folgendem PDF-Dokument nachzulesen.
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